{"id":173,"date":"2017-02-11T21:43:01","date_gmt":"2017-02-11T20:43:01","guid":{"rendered":"http:\/\/p402715.webspaceconfig.de\/7zdquyrvrg3e6cblj5id\/?page_id=173"},"modified":"2023-01-18T22:46:15","modified_gmt":"2023-01-18T21:46:15","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.zwetajewa-zentrum.de\/en\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Statutes (in German)"},"content":{"rendered":"<div class=\"zz-main-content-1\">\n<h3 style=\"text-align: center;\">Satzung des<br \/>\n\u201e Zwetajewa-Zentrums an der Universit\u00e4t Freiburg e.\u00a0V.\u201c<\/h3>\n<div style=\"text-align: center;\"><i>Stand 12.1.2023<\/i><\/div>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Pr\u00e4ambel<\/h3>\n<p>Die Namensgebung bezieht sich auf die russische Dichterin Marina Zwetajewa (1892-1941), die zu Beginn des 20. Jahrhunderts l\u00e4ngere Zeit in Freiburg lebte und Deutschland auch in ihrem literarischen Werk eng verbunden war. Zwetajewa lebte und wirkte in mehreren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, ihr Leben war durch Krieg, Revolution und Emigrationserfahrung gepr\u00e4gt.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 1<br \/>\nName, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZwetajewa-Zentrum an der Universit\u00e4t Freiburg e.V.\u201c (nachfolgend Zwetajewa-Zentrum genannt)<\/p>\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau und soll in das dortige Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 2<br \/>\nVereinszweck, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens. Insbesondere dient der Verein der F\u00f6rderung osteurop\u00e4ischer Kulturen (vor allem Russland, Ukraine, Wei\u00dfrussland\/Belarus), der Vermittlung deutscher Kultur in diesem Raum, der Pflege und Weiterentwicklung der kulturellen Zusammenarbeit, der Vermittlung von Kulturkenntnissen sowie der Unterst\u00fctzung einer engen Kooperation auf diesem Feld zwischen der Stadt Freiburg, der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg sowie Kulturinstitutionen in Freiburg und der Region. Der Satzungszweck wird insbesondere durch das Angebot von Informations- und Dialogveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie kulturelle Veranstaltungen sowie durch Kooperationen mit kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen in der Region, auf Bundesebene sowie in den Nachbarl\u00e4ndern und osteurop\u00e4ischen L\u00e4ndern (vor allem Russland, Ukraine, Wei\u00dfrussland\/Belarus) verwirklicht.<\/p>\n<p>(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 3<br \/>\nMitgliedschaft<\/h3>\n<p>(1) Der Verein besteht aus den Mitgliedern.<\/p>\n<p>(2) Mitglied kann jede gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche und juristische Person des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts werden, die ein Interesse an wissenschaftlichen oder kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland nachweisen sowie Empfehlungsschreiben von zwei Mitgliedern des Vereins vorlegen kann.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 4<br \/>\nErwerb und Verlust der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>(1) Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt aufgrund von schriftlichen Antr\u00e4gen durch Beschluss des Vorstands.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ol>\n<li>a) durch Austritt,<\/li>\n<li>b) Aufl\u00f6sung bei juristischen Personen des privaten oder \u00f6ffentlichen Rechts bzw. Tod bei nat\u00fcrlichen Personen,<\/li>\n<li>c) Insolvenzer\u00f6ffnung,<\/li>\n<li>d) Ausschluss.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(3) Jedes Mitglied kann mit einer K\u00fcndigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12. eines Jahres aus dem Verein austreten. Der Austritt ist durch einen eingeschriebenen Brief gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4ren. Das Mitglied bleibt bis zu seinem Austritt an die Satzung gebunden.<\/p>\n<p>(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt.<\/p>\n<p>\u00dcber einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(5) Gegen einen Ausschluss von der Mitgliedschaft durch den Vorstand hat das Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung, deren Entscheidung endg\u00fcltig ist. Die Berufung ist innerhalb eines Monats schriftlich einschlie\u00dflich der Begr\u00fcndung beim Vorstand des Vereins einzulegen. Die Rechte und Pflichten des betreffenden Mitglieds gelten bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung als ausgesetzt. Mit dem Ausschluss erl\u00f6schen alle bis dahin bekleideten \u00c4mter, die das Mitglied im Verein inne hatte.<\/p>\n<p>(6) Das Ende der Mitgliedschaft begr\u00fcndet keinen Entsch\u00e4digungsanspruch irgendwelcher Art gegen den Verein.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 5<br \/>\nRechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<div>\n<p>(1) Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(2) Die Mitglieder sind berechtigt, \u00fcber die Ergebnisse der Arbeit des Vereins unterrichtet zu werden. Sie haben das Recht, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Inanspruchnahme, Erg\u00e4nzung sowie Erweiterung oder Beschr\u00e4nkung der Aufgaben des Vereins zu machen.<\/p>\n<\/div>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 6<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n<div>\n<p>(1) Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Beitragserhebung wird vom Vorstand vorgeschlagen und bedarf der Genehmigung der beschlussf\u00e4higen Mitgliederversammlung mit einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(2) Die zur Erf\u00fcllung der Ziele des Vereins notwendigen Mittel werden durch Geldspenden und andere Zuwendungen erbracht. Die Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr den in \u00a7 2 Abs. 1 festgelegten Zweck verwandt und hierzu auch angesammelt werden.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(3) Etwaig angesammelte Mittel sind zeitnah zu verwenden.<\/p>\n<\/div>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 7<br \/>\nOrgane des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) der Vorstand<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 8<br \/>\nMitgliederversammlung<\/h3>\n<p>(1) Alle Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung geordnet, soweit nicht der Vorstand nach dieser Satzung zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Beratung und Empfehlung zu konzeptionellen Fragen f\u00fcr die Arbeit des Zwetajewa-Zentrums,<\/li>\n<li>b) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>c) Entgegennahme und Beratung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses des Vorstands,<\/li>\n<li>d) Pr\u00fcfung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und des Jahresabschlusses durch eine\/n von der Mitgliederversammlung bestellten Rechnungspr\u00fcfer\/Rechnungspr\u00fcferin,<\/li>\n<li>e) Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>f) Wahl und Abwahl des von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Mitglieds des Vorstands.<\/li>\n<li>g) Festsetzung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen gem. \u00a7 6 Abs.1.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(3) Mitgliederversammlungen finden statt:<\/p>\n<ol>\n<li>a) wenn das Interesse des Vereins es erfordert, mindestens jedoch einmal in jedem Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>b) auf Beschluss des Vorstands,<\/li>\n<li>c) binnen einer Frist von 6 Wochen, wenn mindestens \u00bc der Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(4) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der\/die Vorsitzende oder deren Stellvertretung. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorsitzenden\/ die Vorsitzende unter Mitteilung der Tagesordnung und Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung per E-Mail ist dann zul\u00e4ssig, wenn das einzelne Mitglied diesem vorher nicht schriftlich widerspricht und dem Verein seine E-Mail- Adresse mitgeteilt hat. F\u00fcr die Aktualit\u00e4t und Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse ist das Mitglied verantwortlich.<\/p>\n<p>(5) Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begr\u00fcndung einzureichen. Dies gilt nicht f\u00fcr Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zu vorliegenden Antr\u00e4gen.<\/p>\n<p>(6) Die endg\u00fcltige Tagesordnung wird sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstandsvorsitzenden an die Mitglieder versandt. Die Tagesordnung kann w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung durch Dringlichkeitsantr\u00e4ge erg\u00e4nzt werden, sofern 2\/3 der anwesenden Mitglieder daf\u00fcr stimmen. Dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a79<br \/>\nBeschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/h3>\n<div>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Satzung es nicht anders bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(2) Stellt der \/die Vorsitzende fest, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig ist, wird eine zweite Sitzung innerhalb von zwei Wochen einberufen. Diese Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(3) Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitgerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung kann im schriftlichen Verfahren (per E-Mail oder Video-Konferenz) beschlie\u00dfen, wenn alle Mitglieder zustimmen. Derart getroffene Beschl\u00fcsse sind in gleicher Wiese bindend wie die Beschl\u00fcsse einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung.<\/p>\n<\/div>\n<p>(5) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem\/der Vorsitzenden und von dem Protokollf\u00fchrer\/der Protokollf\u00fchrerin zu unterzeichnen ist. S\u00e4mtliche Mitglieder erhalten eine Ausfertigung der Niederschrift. Einspr\u00fcche dagegen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Absendetermin einzureichen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 10<br \/>\nDer Vorstand<\/h3>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus drei Personen, wobei der Oberb\u00fcrgermeister\/die Oberb\u00fcrgermeisterin der Stadt Freiburg bzw. eine von ihm\/ihr bestimmte Person sowie der Rektor \/ die Rektorin der Universit\u00e4t Freiburg bzw. eine von ihm\/ihr bestimmte Person Mitglieder qua Amt sind. Das dritte Mitglied wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Eine Abwahl erfordert eine 2\/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung eines neuen Vorstands im Amt.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand w\u00e4hlt aus seinen Mitgliedern eine Vorsitzende\/einen Vorsitzenden und ihre(n)\/seine(n) Stellvertreterin\/Stellvertreter sowie einen Schatzmeister\/eine Schatzmeisterin.<\/p>\n<p>(3) Der\/Die Vorsitzende sowie der Stellvertreter\/die Stellvertreterin vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie sind f\u00fcr sich allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein gilt, dass der Stellvertreter\/die Stellvertreterin nur bei Verhinderung der\/des Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist.<\/p>\n<p>(4) Das Amt der Vorstandsmitglieder ist pers\u00f6nlich. Sie f\u00fchren ihr Amt ehrenamtlich.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a711<br \/>\nAufgaben des Vorstands<\/h3>\n<div>\n<p>(1) Der Vorstand leitet den Verein und sorgt f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben. Er ist an die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung gebunden, entscheidet aber in deren Rahmen frei.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>a) Erstellung des Jahresabschlusses und des Jahresberichts<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>b) Vorbereitung der Mitgliederversammlung;<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>c) Erlass einer Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstands;<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>d) Aufstellung und Vollzug des Haushaltsplans.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(2) Entscheidungen und Ma\u00dfnahmen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung k\u00f6nnen nur durch einstimmigen Beschluss aller Vorstandsmitglieder mit Zustimmung der Mitgliederversammlung getroffen werden. Entscheidungen und Ma\u00dfnahmen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung sind insbesondere:<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>a) Erwerb, Ver\u00e4u\u00dferung und Belastung von Grundeigentum und anderen Grundst\u00fccksrechten;<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>b) Aufnahme und Gew\u00e4hrung von Krediten, \u00dcbernahme von B\u00fcrgschaften, Erlass von Forderungen und Abschluss von gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vergleichen;<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>c) \u00dcbernahme neuer Aufgaben und Beendigung oder Ver\u00e4nderung bisheriger wesentlicher Aufgaben des Vereins.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(3) Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des\/der Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren (per E-Mail, Telefon- oder Video-Konferenz) beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.<\/p>\n<\/div>\n<p>(4) \u00dcber die Sitzung des Vorstands ist eine Niederschrift anzufertigen und vom\/der Vorsitzenden bzw. dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen. Die Niederschrift wird den Mitgliedern des Vorstandes \u00fcbersandt.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 12<br \/>\nErm\u00e4chtigung des Vorstands<\/h3>\n<p>Soweit infolge einer Auflage des Registergerichts oder einer anderen Beh\u00f6rde eine Satzungs\u00e4nderung erforderlich ist, ist der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB befugt, diese Satzungs\u00e4nderung im Namen der Mitgliederversammlung vorzunehmen. Diese Satzungs\u00e4nderung bedarf keiner Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Sie ist den Mitgliedern sp\u00e4testens in der Einladung zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 13<br \/>\nSatzungs\u00e4nderung, Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<div>\n<p>(1) Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung sowie \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer 2\/3-Mehrheit aller in einer ordentlichen Mitgliederversammlung geladenen Mitglieder.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Rahmen der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung zwischen Russland und Deutschland zu verwenden hat.<\/p>\n<\/div>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Gr\u00fcndungsmitglieder des \u201e Zwetajewa-Zentrums f\u00fcr russische Kultur an der Universit\u00e4t Freiburg e.V.\u201c<\/h3>\n<p>1. Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger<\/p>\n<p>2. Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. Elisabeth Cheaur\u00e9<\/p>\n<p>3. Prof. Dr. h.c. Gernot Erler, MdB, Russland-Beauftragter der Bundesregierung und Vorsit-zender der West-Ostgesellschaft e.V.<\/p>\n<p>4. Prof. Dr. Klaus Mangold, Honorarkonsul der Russischen F\u00f6deration; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Mangold Consulting GmbH<\/p>\n<p>5. Prof. Dr. Dietmar Neutatz<\/p>\n<p>6. Dr. Dieter Salomon, Oberb\u00fcrgermeister der Stadt Freiburg (als Vertreter der Stadt)<\/p>\n<p>7. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg (als Vertreter der Universit\u00e4t)<\/p>\n<p>8. Ulrich von Kirchbach, B\u00fcrgermeister f\u00fcr Kultur, Jugend und Soziales und Integration Frei-burgs im Breisgau (als Vertreter der Stadt)<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des \u201e Zwetajewa-Zentrums an der Universit\u00e4t Freiburg e.\u00a0V.\u201c Stand 12.1.2023 Pr\u00e4ambel Die Namensgebung bezieht sich auf die russische Dichterin Marina Zwetajewa (1892-1941), die zu Beginn des 20. 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